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AGB

Fotografischer Auftrag

Die Bildgestaltung sowie die künstlerische und technische Umsetzung des Auftrags liegen im Ermessen der Fotografin. Der Auftraggeber kennt den Bildstil der Fotografin und akzeptiert diesen.

Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung, Bildauffassung sowie der Bildauswahl sind ausgeschlossen, sofern die Arbeiten dem vereinbarten Stil und der üblichen fachlichen Qualität entsprechen.

Nachträgliche Änderungswünsche oder umfangreiche Nachbearbeitungen, welche über die übliche Grundbearbeitung hinausgehen, können zusätzlich verrechnet werden.

Die Anzahl der gelieferten Bilder variiert je nach Art, Dauer und Verlauf des Auftrags. Angaben in Offerten oder Auftragsbestätigungen verstehen sich als ungefähre Richtwerte und nicht als verbindlich garantierte Mindestanzahl.
Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe der Originaldaten, Negativen und weiterer Rohdaten.

Die dem Auftraggeber überreichten Endprodukte bleiben so lange wie möglich bei der Fotografin gesichert, mindestens jedoch zwei Jahre. Nicht weiter verwendetes Bildmaterial, sogenannte Ausschuss-Bilder, werden drei Monate nach Auftragsdatum gelöscht. 
Der für den Auftrag fälligen Betrag wird spätestens am Fälligkeitsdatum, ersichtlich auf der Rechnung, beglichen.

Bei Überschreitung des vereinbarten Zeitaufwands, ist der Fotograf berechtigt, den Mehraufwand für die tatsächlich geleistete Zeit in Rechnung zu stellen. Bei Hochzeiten gemäss Offerte. Bei Shooting-Aufträgen mit 100.- pro Stunde.

Kommen die Auftraggeber ihren nötigen Mitwirkungsleistungen zur Erledigung des Auftrags nicht nach oder für den Fotografen entstehen vor oder während des Auftrags-Datums nicht kalkulierbare Wartezeiten, welche der Auftraggeber zu vertreten hat, ist der Fotograf berechtigt, den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
Die Bereitstellung der Fotos erfolgt nach erfolgreichem Zahlungseingang.

 

Nutzungs- und Urheberrechte

Die Urheberrechte an den von der Fotografin hergestellten Produkten stehen ausschliesslich der Fotografin zu. Die Auftraggeber erhalten, sofern nicht anders vereinbart, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die persönliche und nicht kommerzielle Nutzung der Produkte. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken.

Eine kommerzielle Nutzung der entstandenen Produkte bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. Gleiches gilt für eine weitere Bearbeitung im Sinne einer Verfremdung oder Umgestaltung der Fotografien – dies gilt auch für Foto-Composings/Composite-Bilder, Montagen und weiterer Manipulationen.

Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrags. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe der Originaldaten, Negativen und weiterer Rohdaten.

Bei Veröffentlichungen auf privaten Social-Media-Kanälen freut sich die Fotografin über eine Verlinkung ihres Accounts (Instagram: @barbara.wasserfallen, Homepage www.barbarawasserfallen.ch).

 

Rechte am eigenen Bild

Grundsätzlich wird die Bildnutzung vor jedem Auftrag gemeinsam festgehalten. Sofern der Auftraggeber der Bildnutzung ausdrücklich zugestimmt hat, darf die Fotografin die im Rahmen des Auftrags entstandenen Bilder als Referenz für Portfoliozwecke verwenden und veröffentlichen. Rückfragen zur allfälligen Bildnutzung durch Barbara Wasserfallen sind nicht ausgeschlossen.

Die Zustimmung kann vom Auftraggeber jederzeit mit Wirkung für zukünftige Veröffentlichungen widerrufen werden. Bereits erfolgte Veröffentlichungen oder Druckerzeugnisse können jedoch nicht rückwirkend entfernt werden.

Bildübergabe

Die Bilddaten werden dem Auftraggeber nach Eingang des Rechnungsbetrages in voller Qualität überreicht.
Die Übergabe der Bilder erfolgt bei Shootings, insofern nicht anders vereinbart, mit SwissTransfer.com bzw. Infomaniak. Gemäss Datenschutz Infomaniak: Vertrauliche Datenbehandlung, keine Gewerbliche Nutzung von Dateien durch Infomaniak, Löschen der Daten 2 Monate nach verfall des Links.

Die Übergabe von Hochzeitsbildern oder anderen grösseren Aufträgen, erfolgt die Art der Auslieferung in Absprache mit dem Auftraggeber.

In Ausnahmefällen kann sich die Auslieferung aufgrund hoher Auslastung, Krankheit oder anderer unvorhersehbarer Umstände verzögern.

Die Fotografin informiert den Auftraggeber in solchen Fällen frühzeitig über die voraussichtliche Verzögerung.

Datensicherung / technische Ausfälle

Die Fotografin sichert die entstandenen Bilddaten mit grösster Sorgfalt. Trotz sorgfältiger Arbeitsweise kann ein vollständiger Schutz vor technischen Defekten, Datenverlust oder Beschädigungen nicht garantiert werden.

Bei vollständigem Verlust der Bilddaten aufgrund technischer Defekte oder höherer Gewalt beschränkt sich die Haftung der Fotografin auf die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

Haftung
Die Fotografin haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.

Die AGB's werden vor dem Shooting bzw. vor Unterzeichnung der Auftragsbestätigung Hochzeitsfotografie vorgelegt.

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