AGB
Fotografischer Auftrag
Die Gestaltung der Bilder, technisch wie künstlerisch, sowie die Auswahl der Bilder bleiben dem Fotografen vorbehalten. Der Auftraggeber respektiert die künstlerische Freiheit und den persönlichen Stil des Fotografen. Der Auftraggeber ist sich dessen stehts bewusst. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.
Eine Mindestanzahl an Bildern für Aufträge gibt es grundsätzlich nicht. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe von Roh-Daten. Die dem Auftraggeber überreichten Endprodukte bleiben so lange wie möglich beim Fotografen gesichert, mindestens jedoch zwei Jahre. Nicht weiter verwendetes Bildmaterial, sogenannte Ausschuss-Bilder, werden drei Monate nach Auftragsdatum gelöscht.
Der für den Auftrag fälligen Betrag wird spätestens am Fälligkeitsdatum, ersichtlich auf der Rechnung, beglichen. Die Bereitstellung der Fotos erfolgt nach erfolgreichem Zahlungseingang.
Bei Überschreitung des vereinbarten Zeitaufwands, ist der Fotograf berechtigt, den Mehraufwand für die tatsächlich geleistete Zeit in Rechnung zu stellen. Bei Hochzeiten gemäss Offerte. Bei Shooting-Aufträgen mit 100.- pro Stunde.
Kommen die Auftraggeber ihren nötigen Mitwirkungsleistungen zur Erledigung des Auftrags nicht nach oder für den Fotografen entstehen vor oder während des Auftrags-Datums nicht kalkulierbare Wartezeiten, welche der Auftraggeber zu vertreten hat, ist der Fotograf berechtigt, den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
Nutzungs- und Urheberrechte
Die Urheberrechte an die des vom Fotografen hergestellten Produkten, stehen dem Fotografen zu.
Die Auftraggeber erhalten, sofern nicht anders vereinbart, ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die persönliche und nicht kommerzielle Nutzung der Produkte. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken.
Eine kommerzielle Nutzung der entstandenen Produkte bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Gleiches gilt für eine weitere Bearbeitung im Sinne einer Verfremdung oder Umgestaltung der Fotografien – dies gilt auch für Foto-Composings/Composite-Bilder, Montagen und weiterer Manipulationen.
Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrags.
Es besteht keinen Anspruch auf Herausgabe der Originaldaten, Negativen und weiterer Rohdaten.
Rechte am eigenen Bild
Vor Freigabe der Portfoliobilder auf der Homepage oder zugehöriger Socialmedia-Plattformen von Barbara Wasserfallen wurde vom entsprechenden Auftraggeber ein schriftliches Einverständnis eingeholt. Grundsätzlich wird die Bildnutzung vor jedem Auftrag gemeinsam festgehalten. Rückfragen zur allfälligen Bildnutzung durch Barbara Wasserfallen sind nicht ausgeschlossen. Hat sich die Meinung des Auftraggebers geändert und die Fotos sollen nicht mehr auf der Homepage oder Socialmedia-Kanälen zu sehen sein, meldet sich der Auftraggeber bei Barbara Wasserfallen und die entsprechenden Fotos werden vom entsprechenden Kanal genommen.
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Bildübergabe
Die Übergabe der Bilder erfolgt bei Shootings, insofern nicht anders vereinbart, mit SwissTransfer.com bzw. Infomaniak. Gemäss Datenschutz Infomaniak: Vertrauliche Datenbehandlung, keine Gewerbliche Nutzung von Dateien durch Infomaniak, Löschen der Daten 2 Monate nach verfall des Links. Die Übergabe von Hochzeitsbildern, oder anderen grösseren Aufträgen, erfolgt mit einem USB-Stick – persönlich oder falls vom Auftraggeber gewünscht via SwissPost.
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Die AGB's werden vor dem Shooting bzw. vor Unterzeichnung der Auftragsbestätigung Hochzeitsfotografie vorgelegt.